Das 1992 in Österreich in Kraft getretene Fortpflanzungsmedizingesetz sieht vor, dass nur an verheirateten, in eingetragenen Partnerschaften oder in einer Lebensgemeinschaft lebenden Frauen eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden darf. Als Vater gilt der jeweilige Ehegatte oder Lebensgefährte, auch wenn der Same von einem Dritten stammt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Geldmacherei oder legitim? Eine unbezahlte Schuld und schon flattert ein Schreiben vom Inkassobüro ins Haus. Neben dem Rechnungsbetrag werden auch Zinsen und oft hohe Inkassokosten verrechnet. Muss man diese zusätzlichen Kosten zahlen und gibt es hier Obergrenzen?
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