Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›COVID-19 hat den österreichischen Unternehmen eine Vielzahl an staatlichen Förderungen beschert. Erste Betrugsfälle wurden bereits gerichtsanhängig. Konkret hat die Finanzpolizei zwischen April 2020 und Juni 2020 über 31.000 Arbeitnehmer in mehr als 10.000 Betrieben im Zusammenhang mit Kurzarbeitsförderungen kontrolliert. Am Beispiel der Kurzarbeitshilfe soll dargestellt werden, mit welchen rechtlichen Konsequenzen im Betrugsfall zu rechnen ist und welche Handlungsalternativen bestehen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie möchten im Ausland heiraten – in Italien, auf den Malediven oder in Thailand? Damit die Eheschließung im Ausland auch in Österreich anerkannt wird, sollten Sie einige Punkte beachten.
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