Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Erbrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Gmunden? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Gmunden mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.
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„Sterben und Erben bringen viel Kummer“. Ganz im Sinne dieses deutschen Sprichwortes steht auch die letzte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes OGH 2Ob86/21t 26.05.2021 zum Thema fremdhändiges Testament. Der Tod eines geliebten Menschen an sich ist schon mit genügend Kummer verbunden, da sollte zumindest der Nachlass des Verstorbenen nicht noch zusätzlich für Probleme sorgen. Der „letzte Wille“ einer verstorbenen Person trägt jedoch bekanntlich ein großes Streitpotential in sich, kann er sich schließlich nicht mehr dazu äußern. Wichtig ist daher, dass schon zu Lebzeiten alle Formerfordernisse und sonstigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament eingehalten werden, damit die Abwicklung der Verlassenschaft so reibungslos wie möglich von statten gehen kann.
HIER ZUM ARTIKEL ›Stirbt eine Person, geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über. Vielmehr muss vorher ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Abwicklung ist nicht ein Gericht, sondern ein Notar. Welche Aufgaben er dabei konkret hat, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Nicht selten erhalten pflichtteilsberechtigte Kinder oder Ehepartner bereits zu Lebzeiten vom Erblasser Vermögenswerte in Form einer Schenkung. Andere Pflichtteilsberechtigte Personen können verlangen, dass diese Vermögenswerte der Erbschaft hinzugerechnet werden und sich so der Pflichtteilsanspruch für sie erhöht.
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