Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ist das Wohl des Kindes gefährdet, kann ein Gericht den Eltern das Sorgerecht entziehen oder einschränken. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Kind Misshandlungen und Gewalt ausgesetzt ist oder aber notwendige medizinische Behandlungen von den Eltern verweigert werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Notare übernehmen auch im Bereich des Familienrechts wichtige Aufgaben. Neben der allgemeinen freiwilligen Beratung ist in bestimmten Bereichen eine notarielle Beteiligung sogar vorgeschrieben. Aufgrund des oftmals besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem Notar bietet sich dieser bei familienrechtlichen Angelegenheiten besonders als Berater an.
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