Grenzüberschreitende Sitzverlegungen von ausländischen Gesellschaften nach Österreich sind seit einer Entscheidung des OGH grundsätzlich zulässig. In der praktischen Umsetzung müssen jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Im Folgenden werden diese Voraussetzungen sowie die Durchführung am Beispiel der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer GmbH von Deutschland nach Österreich unter praktischen Gesichtspunkten erläutert.
HIER ZUM ARTIKEL ›Vielfach wird irrtümlich angenommen, dass durch eine Hochzeit das Vermögen der Ehepartner beiden gemeinsam gehört und auch alle Verfügungen darüber nur gemeinsam vorgenommen werden können. Meist wird auch angenommen, dass für aufgenommene Kredite immer beide Ehepartner haften.
HIER ZUM ARTIKEL ›