Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Wanderer, der aufgrund eines Fehlschlages eines Golfspielers verletzt wurde, vom Golfplatz-Bertreiber und vom Spieler Schadenersatz verlangen kann.
HIER ZUM ARTIKEL ›Stirbt eine Person, geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über. Vielmehr muss vorher ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Abwicklung ist nicht ein Gericht, sondern ein Notar. Welche Aufgaben er dabei konkret hat, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›