Rechtsanwalts-Übersicht für Liegenschafts- und Immobilienrecht in Fügen

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Liegenschafts- und Immobilienrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Fügen? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Fügen mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Fügen mit einer anderen Spezialisierung als Liegenschafts- und Immobilienrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

2 Anwälte - Liegenschafts- und Immobilienrecht in Fügen
01
Dr. Christina LINDNER Liegenschafts- und Immobilien­recht | Miet­recht | Familien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Erb­recht | Scheidungs­recht
6263 Fügen Karl-Mauracher-Weg 38/II marker
0 Bewertungen
02
Mag. Andreas SCHIESTL Inkasso- und Exekutions­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht
6263 Fügen Franziskusweg 10 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Liegenschafts- und Immobilienrecht"

Rechtsnews

Viele Unternehmer empfinden die Steuerquote in Österreich als sehr belastend. Besonders EPUs und Kleinunternehmer suchen nach legalen Steuerspartipps, um die Steuerlast zu reduzieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der aktiven Steuergestaltung, die im Folgenden näher erläutert werden.

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Expertentipp

Durch die Steuerreform 2016 kommt es zu wesentlichen Neuerungen bei der Besteuerung von Liegenschaftstransaktionen. Was sich ändert und was das für die Praxis bedeutet, erklären Rechtsanwältin Mag. Eva Schmelz und Rechtsanwalt Mag. Dorian Schmelz von Schmelz Rechtsanwälte im Interview mit meinanwalt.at.

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Rechtsnews

Bis zum 1. April 2012 unterlagen Immobilienverkäufe nur dann einer Steuerbelastung, wenn die Liegenschaft innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren veräußert wurde. Durch die Immobilienertragsteuer wurde das bisherige System abschafft. Nunmehr unterliegen sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken unabhängig vom Veräußerungszeitpunkt der Einkommenssteuerpflicht.

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