Wer soll für einen entscheiden, wenn man nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen und es gibt eine einfache Lösung: Die Vorsorgevollmacht. Mit einer Patientenverfügung kann zudem klar geregelt werden, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall vorgenommen werden sollen und welche nicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wichtige, für börsenotierte Unternehmen höchst praxisrelevante Bestimmungen wurden zuletzt umfassend reformiert. Die Regelungsdichte hat durch neue europarechtliche Vorgaben enorm zugenommen. Zudem sind nun exorbitante Sanktionen vorgesehen. Ein Beitrag von Kapitalmarkt-Experte und Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte.
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