Nicht immer bedeutet eine Erbschaft, dass der Erbe auch wirklich reicher wird. Stirbt eine Person und hat zum Todeszeitpunkt Verbindlichkeiten angehäuft – bspw. noch nicht abbezahlte Autos, Hypotheken oder überzogene Konten – stellt sich die Frage nach der Haftung der Erben. Die Antwort ist einfach: Erben sind nicht verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Erblassers zu übernehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Schulden zu entkommen.
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