Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Viele Skifahrer und Snowboarder kennen das – endlich die Freizeit beim Wintersport genießen und plötzlich passiert ein Unfall. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die durch die gesetzliche Sozialversicherung nicht abgedeckt werden. Aber wer haftet und bezahlt den Schaden?
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie möchten Ihre Wohnung untervermieten? In vielen Mietverträgen ist eine Untervermietung durch den Mieter vertraglich untersagt. Bei Verstoß gegen die Klauseln wird eine Kündigung angedroht. Doch nicht immer sind derartige Klauseln zulässig.
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