Kinder und Ehepartner von Verstorbenen haben Anspruch auf einen Teil des Erbes. Sie können jedoch unter bestimmten Umständen vom Verstorbenen enterbt werden – wenn sie z.B schwere Straftaten begangen haben, ein unsittliches Leben führen oder das Testament verfälscht haben.
HIER ZUM ARTIKEL ›OGH-Urteil – Gewerberechtliche Geschäftsführer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Grenzen der Gewerbeberechtigung nicht überschritten werden. Geschieht dies nicht, ist der Geschäftsführer im Schadensfall ersatzpflichtig.
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