Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 kommt es zu bedeutende Änderungen für die Straffreiheit bei Finanzvergehen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bei einem Verstoß gegen das Finanzstrafrecht können, wie im Strafrecht, Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Was dem Täter aber meist nicht bewusst ist, ist, dass ein Verstoß gegen das Finanzstrafrecht auch zu einem Wegfall oder Entzug der Gewerbeberechtigung führen kann!
HIER ZUM ARTIKEL ›Mit rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen gehen häufig auch über die Verurteilung hinaus nachteilige Folgen Hand in Hand. Der Betroffene rechnet in der Regel jedoch weder im Zeitpunkt der Tatbegehung noch im Zeitpunkt der Verurteilung mit dem Eintritt entsprechender Nebenfolgen. Viele dieser nachteiligen Nebenfolgen entfalten dabei ex lege mit Rechtskraft der gerichtlichen Verurteilung ihre Wirkung. Sie treffen den Verurteilten oftmals härter als die verhängte Strafe selbst.
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