Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 kommt es zu bedeutenden Änderungen für die Straffreiheit bei Finanzvergehen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Oft ist Tätern nicht bewusst, dass eine rechtskräftige finanzstrafrechtliche Verurteilung auch mit einer Eintragung im Finanzstrafregister oder Strafregister verbunden ist. In der Praxis wird dem Nachweis der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit große Bedeutung beigemessen. Ein solcher Nachweis ist zum Beispiel für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren oder zur Vorlage bei Gewerbebehörden notwendig. Hinzu kommt: die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit ist auch zentrales Element bei der Strafbemessung in einem späteren Strafverfahren. Somit hat nicht nur ein Parteienvertreter Interesse an dieser Information, sondern auch das sodann entscheidende Organ.
HIER ZUM ARTIKEL ›Können Kreditnehmer zu viel bezahlte Zinsen von Banken zurückverlangen? – Ein Interview mit dem Rechtsanwalt und Bankenrecht-Experten Mag. Roman Taudes, LL.M. (London), Rechtsanwalt bei Aigner + Partner Rechtsanwälte
HIER ZUM ARTIKEL ›