Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau üben Gewalt gegen Sie aus und Sie fragen sich, wie Sie reagieren sollen? – ein erster Schritt kann die Wegweisung und das Betretungsverbot sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wie werden Einkünfte aus Leistungen, die einer Person höchstpersönlich zuzurechnen sind, steuerlich behandelt, wenn eine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet wird? – Nunmehr ist ausdrücklich geregelt, dass bei bestimmten höchstpersönlichen Tätigkeiten trotz Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft die erzielten Einkünfte unmittelbar jener natürlichen Person zugerechnet werden, die die Leistungen erbringt.
Von Mag. Gerhard Schwab, Steuerberater und Partner bei ARTUS
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