Rechtsanwalts-Übersicht für Finanzstrafrecht in Feldkirch

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Finanzstrafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Feldkirch? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Feldkirch mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Feldkirch mit einer anderen Spezialisierung als Finanzstrafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

2 Anwälte - Finanzstrafrecht in Feldkirch
01
Mag. German BERTSCH Straf­recht | Steuer­recht | Familien­recht | Verfassungs­recht und Grund­rechte | Verwaltungs­recht | Finanzstraf­recht | Scheidungs­recht
6800 Feldkirch Saalbaugasse 2 marker
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02
Mag. Martin MENNEL Straf­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Familien­recht | Versicherungs­recht | Steuer­recht | Finanzstraf­recht | Scheidungs­recht
6800 Feldkirch Schloßgraben 10 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Finanzstrafrecht"

Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Expertentipp

Oft ist Tätern nicht bewusst, dass eine rechtskräftige finanzstrafrechtliche Verurteilung auch mit einer Eintragung im Finanzstrafregister oder Strafregister verbunden ist. In der Praxis wird dem Nachweis der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit große Bedeutung beigemessen. Ein solcher Nachweis ist zum Beispiel für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren oder zur Vorlage bei Gewerbebehörden notwendig. Hinzu kommt: die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit ist auch zentrales Element bei der Strafbemessung in einem späteren Strafverfahren. Somit hat nicht nur ein Parteienvertreter Interesse an dieser Information, sondern auch das sodann entscheidende Organ.

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Expertentipp

Bei einem Verstoß gegen das Finanzstrafrecht können, wie im Strafrecht, Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Was dem Täter aber meist nicht bewusst ist, ist, dass ein Verstoß gegen das Finanzstrafrecht auch zu einem Wegfall oder Entzug der Gewerbeberechtigung führen kann!

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