Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Autolenker, der Medikamente einnimmt, muss sich aktiv um Klarheit über seine Fahrtüchtigkeit bemühen. Finden sich in den Gebrauchsinformationen des Medikamentes Hinweise auf fehlende Fahrtüchtigkeit, muss ein Arzt oder ein Apotheker konsultiert werden. Werden keine weiteren Informationen eingeholt, kann ein Mitverschulden von einem Drittel am Verkehrsunfall festgestellt werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Was die Haltung von Listenhunden bzw. „Kampfhunden“ in Österreich betrifft, so hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen. In Wien als einzigem Bundesland muss sogar ein Hundeführerschein absolviert werden.
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