Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das neue Kinderbetreuungsgeld sieht für Geburten ab dem 1.3.2017 ein Kinderbetreuungsgeld-Konto mit einem fixen Geldbetrag vor, der auf eine bestimmte Laufzeit aufgeteilt werden kann. Daneben bleibt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld weiterhin bestehen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wird die Miete für die Wohnung nicht rechtzeitig gezahlt, droht dem Mieter im schlimmsten Fall eine Zwangsräumung. In dieser Situation sollte man den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern es muss rasch reagiert werden.
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