Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass es einen Unterschied macht, ob man etwas „vererbt“ oder „vermacht“. Im Unterschied zum Erben tritt der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass er etwa auch keine Schulden des Verstorbenen übernehmen muss.
HIER ZUM ARTIKEL ›Der Hype um Airbnb ist nach wie vor ungebrochen. Potentielle Vermieter müssen jedoch einige gesetzliche Vorgaben beachten. Auch die Finanzämter interessieren sich vermehrt für die Einnahmen aus Privatvermietung.
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