Die Ehe in Österreich zu schließen, bedeutet einen rechtlichen bindenden Vertrag einzugehen. Dementsprechend ist die Heirat mit Rechten und Pflichten verbunden. Es stellt sich die Frage, ob aus juristischer Sicht die Vorteile oder die Nachteile einer Eheschließung überwiegen.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Stirbt eine Person, geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über. Vielmehr muss vorher ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Abwicklung ist nicht ein Gericht, sondern ein Notar. Welche Aufgaben er dabei konkret hat, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.
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