Hinterlässt man kein Testament und keinen Erbvertrag, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese regelt u. a. wie viel und welche Personen aus dem Nachlass etwas erhalten. Nicht immer im Sinne des Erblassers. Wer das Erbrecht aber kennt, hat viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Testament, Erbvertrag oder Schenkung auf den Todesfall – diese Themen nimmt man zu Lebzeiten nicht gerne in Angriff. Dennoch: Man kann nur über sein Vermögen bestimmen, solange man lebt. Hinterlässt man keinen letzten Willen, so regelt das Erbrecht den Nachlass – vielleicht aber nicht immer so, wie man es sich gewünscht hätte.
Die Beiziehung eines Rechtsanwaltes für Erbrecht ist bei der selbstbestimmten Nachlassregelung von großem Vorteil. Von dessen Fachwissen profitieren potenzielle Nachlassgeber ebenso wie alle anderen von einem Erbfall betroffenen Personen.
Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt unterstützt Sie und Ihre Familie
- bei der selbstbestimmten Regelung eines Nachlasses (Testament, Erbvertrag, Stiftungsrecht etc.)
- bei der Abwicklung des Nachlasses
- bei Erbstreitigkeiten
- bei allen Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge (Erbrecht von Kindern, Ehepartnern, Geschwistern, Eltern, weiter entfernten Verwandten, Lebensgefährten etc.)
in vielen anderen Teilbereichen des Erbrechtes
Erben und vererben – mit Hilfe eines Rechtsanwaltes für Erbrecht
Egal, ob Sie etwas erben oder zu vererben haben: Wer die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nimmt, hat mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Das Erbrecht ist ein weites Feld, oft spielen auch andere Spezialbereiche wie Familienrecht, Scheidungsrecht oder Steuerrecht – in besonderen Fällen – auch Wirtschaftsrecht mit hinein.
Vom Testament bis zum Schenkungsvertrag
Haben Sie Fragen rund um das Thema Vererben und Erben? Möchten Sie ein Testament aufsetzen oder einen Schenkungsvertrag erstellen lassen? Zu all diesen Themen finden Sie auf meinanwalt.at auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte in Ihrer Nähe: