Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Vielen Menschen in Österreich ist nicht bewusst, dass Verstorbenen Organe entnommen werden dürfen, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung zu Lebzeiten vorliegen muss. Bei Lebendspenden ist eine umfassende Aufklärung durch den Arzt gesetzlich vorgeschrieben.
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