Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Prozesskostenfinanzierer bieten für geschädigte Personen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen ohne die Kosten des Verfahrens dafür selbst tragen zu müssen. Im Gegenzug müssen Konsumenten bis zu 50% des Gewinns abtreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit mehreren Jahren besteht nunmehr für Ärzte die Möglichkeit, sich im Rahmen von Gruppenpraxen – etwa in Form einer Ärzte-GmbH – zusammenzuschließen. Bei der Gründung einer Gruppenpraxis sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten, die bei einer einfachen Ordination nicht bestehen.
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