Mit der Wohnrechtsnovelle 2015 hat der Gesetzgeber rund um das Thema Heizthermen nunmehr Klarheit geschaffen: Der Vermieter ist für die Reparatur oder den Austausch (Erhaltung) von Thermen zuständig. Den Mieter trifft die Verpflichtung, die jährliche Wartung vorzunehmen. Die Novelle ist seit 01.01.2015 in Kraft.
HIER ZUM ARTIKEL ›Man kann, in vielen Fällen aber muss man sich anwaltlich vertreten lassen. Ob Nachbarschafts- oder Sorgerechtsstreit, Testamentserrichtung, Strafmandat, Unternehmensgründung oder Körperverletzung – in zivilrechtlichen, verwaltungs- oder strafrechtlichen Belangen ist guter Rat oft teuer – aber wieviel darf er kosten?
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