Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Arbeitnehmer und Arbeitgeber können für die Dauer von mindestens 4 Monaten bis maximal 2 Jahren Bildungsteilzeit vereinbaren. Arbeitnehmer können so Ihre Arbeitszeit bei gleichzeitigem Bezug von Bildungsteilzeitgeld für Weiterbildungsmaßnahmen reduzieren.
HIER ZUM ARTIKEL ›Immer wieder wird den Mietern von den Hausverwaltungen zu viel an Betriebskosten verrechnet. Eine genaue Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist daher sehr zu empfehlen – allerdings ist diese für Laien oft nur schwer zu durchschauen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese gerichtlich überprüfen zu lassen.
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