Der Anspruch auf Unterhalt erlischt nach einer jüngsten OGH Entscheidung, wenn die jeweilige durchschnittliche Studiendauer eines Studiums überschritten wird, wobei Bachelor- und Masterstudium grundsätzlich getrennt zu beurteilen sind.
HIER ZUM ARTIKEL ›Welche Aufgaben und Pflichten hat der Hausverwalter gegenüber den Wohnungseigentümern? Und wie können Eigentümer reagieren, wenn er seine Pflichten verletzt?
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