Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben in Österreich grundsätzlich dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer. Dennoch stellen sich für diese besondere Fragen: Bin ich zur Mehrarbeit verpflichtet, wenn es der Chef verlangt? Welche Zuschläge erhalte ich für Mehrarbeit und was ist, wenn ich an einem freien Tag krank werde? – meinanwalt.at klärt auf
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