Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie haben ein Testament erstellt und einen oder mehrere Erben bestimmt, möchten Ihr Testament jetzt aber ändern? – Wir sagen Ihnen, wie Sie ein Testament widerrufen können und worauf Sie dabei achten sollten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wie werden Einkünfte aus Leistungen, die einer Person höchstpersönlich zuzurechnen sind, steuerlich behandelt, wenn eine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet wird? – Nunmehr ist ausdrücklich geregelt, dass bei bestimmten höchstpersönlichen Tätigkeiten trotz Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft die erzielten Einkünfte unmittelbar jener natürlichen Person zugerechnet werden, die die Leistungen erbringt.
Von Mag. Gerhard Schwab, Steuerberater und Partner bei ARTUS
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