Das österreichische Konsumentenschutzgesetz sieht einige wichtige Regelungen speziell für Verbraucher zum Thema Gewährleistung vor. Damit Ihr Recht immer gewahrt bleibt, verraten wir Ihnen welche das sind.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wie genau müssen Betreiber von Freizeitsportanlagen auf potentielle Gefahren und Verletzungen hinweisen? – dazu liegt ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs vor.
HIER ZUM ARTIKEL ›Eine leider nur allzu bekannte Situation: Seit Wochen fiebert man dem wohlverdienten Urlaub in der Ferne entgegen, zählt die Stunden bis zur Abreise und muss dann aber feststellen, dass das Flugzeug Verspätung hat oder die Gegebenheiten vor Ort nicht dem entsprechen, was im Internet oder Katalog versprochen wurde. Ob die Klimaanlage fehlt, sich der Swimmingpool noch im Umbau befindet oder das als “vielseitig” angepriesene Abendessen jeden Tag aus einer Salatvariation besteht – die Urlaubsfreude ist schnell getrübt. In solchen und ähnlich gelagerten Fällen handelt es sich Abweichungen vom Vertrag über die vereinbarte Reise, welche Mängel darstellen und somit mit Gewährleistungsrecht zu bekämpfen sind. Will man nun im Nachhinein rechtliche Ansprüche geltend machen, gilt es, bereits vor Ort einige Punkte zu beachten.
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