In vielen Branchen sind All-in-Verträge zum Standard geworden. Sie legen ein pauschales Entgelt für alle Arbeitsleistungen inklusive Überstunden fest. Aber auch bei All-in-Verträgen ist das Arbeitszeitgesetz einzuhalten und der kollektivvertraglich festgelegte Mindestlohn darf nicht unterschritten werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ehewohnung, Wertpapiere und Schmuck – bei Scheidungen muss insbesondere darüber entschieden werden, wie das vorhandene Vermögen der Ehepartner aufgeteilt wird. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Entscheidung, sind die gesetzlichen Aufteilungsgrundsätze anzuwenden.
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