76 Anwälte - in Dornbirn
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Dr. Philipp LÄNGLE Europa­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Wirtschafts­recht | Wirtschaftsstraf­recht
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Dr. Robert SCHNEIDER Europa­recht | Verfassungs­recht und Grund­rechte | Verkehrs­recht | Bau­recht
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Dr. SABRINA TSCHOFEN Datenschutz­recht | Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Bau­recht
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Dr. Sandra WEHINGER Arbeits­recht | Datenschutz­recht | Familien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Zivil­recht | Scheidungs­recht
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Dr. Stefan DENIFL Liegenschafts- und Immobilien­recht | Erb­recht | Familien­recht | Verwaltungsstraf­recht | Miet­recht | Scheidungs­recht
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Dr. Stefan HÄMMERLE Marken­recht | Urheber­recht | Vertrags­recht | Wirtschafts­recht | Patent­recht
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Dr. Thomas TEDESCHI Vertrags­recht | Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Erb­recht | Wirtschafts­recht
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Dr. Viktor THURNHER Gesellschafts­recht | Kartell­recht | Mergers & Acquisitions
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Dr. Wilhelm KLAGIAN Gesellschafts­recht | Stiftungs­recht | Miet­recht
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Mag. Bernhard SCHWENDINGER Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht | Erb­recht
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Rechtsnews & Expertentipps zum Thema ""

Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Rechtsnews

Sind die Eltern nicht in der Lage für den Unterhalt der eigenen Kinder aufzukommen, trifft die Großeltern eine Leistungsverpflichtung. Die Unterhaltspflicht entsteht aber nicht schon dann, wenn die Hereinbringung der Unterhaltsbeträge bei den Eltern auf Schwierigkeiten stößt.

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