Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Es passiert sehr oft, dass Eheleute, die von der Nationalität her Kroaten sind, sehr überrascht reagieren, wenn sie sich in Österreich scheiden lassen wollen, oder wenn es einfach um familiäre Probleme geht. Es gibt viele Unterschiede zum kroatischen Familien- und Scheidungsrecht, welche die Kroaten einfach nicht erwarten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Viele Konsumenten haben bereits dubiose Gewinnzusagen per Post oder E-Mail erhalten. Doch was ist davon zu erhalten? Rechtlich haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns, wenn Ihnen ein Preis versprochen wurde. In vielen Fällen sind die betreffenden Firmen jedoch nicht leicht aufzufinden oder sind insolvent.
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