Rechtsanwalts-Übersicht für Finanzstrafrecht in Dornbirn

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Finanzstrafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Dornbirn? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Dornbirn mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Dornbirn mit einer anderen Spezialisierung als Finanzstrafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

4 Anwälte - Finanzstrafrecht in Dornbirn
01
Dr. Christoph GANAHL Steuer­recht | Europa­recht | Insolvenz­recht | Miet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Finanzstraf­recht
6850 Dornbirn Schwefel 93/7 (Wirtschaftshaus) marker
0 Bewertungen
02
Dr. Maximilian Marbod LINGENHÖLE Finanzstraf­recht | Wirtschaftsstraf­recht | Verwaltungsstraf­recht | Straf­recht
6850 Dornbirn Marktstraße 4 marker
0 Bewertungen
03
MMag. Dr. Manfred SCHNETZER Steuer­recht | Insolvenz­recht | Gesellschafts­recht | Mergers & Acquisitions | Stiftungs­recht | Finanzstraf­recht
6850 Dornbirn Lustenauerstraße 64 marker
0 Bewertungen
04
MMag. Dr. Tobias GISINGER Steuer­recht | Franchising | Gesellschafts­recht | Insolvenz­recht | Finanzstraf­recht
6850 Dornbirn Marktstraße 4 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Finanzstrafrecht"

Expertentipp

Welche Strafe droht im Falle einer Steuerhinterziehung? Ein Blick auf die Strafen im Finanzstrafrecht - Geldstrafen, Freiheitsentzug, Verfall und mehr.

HIER ZUM ARTIKEL ›
Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

HIER ZUM ARTIKEL ›
Expertentipp

Oft ist Tätern nicht bewusst, dass eine rechtskräftige finanzstrafrechtliche Verurteilung auch mit einer Eintragung im Finanzstrafregister oder Strafregister verbunden ist. In der Praxis wird dem Nachweis der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit große Bedeutung beigemessen. Ein solcher Nachweis ist zum Beispiel für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren oder zur Vorlage bei Gewerbebehörden notwendig. Hinzu kommt: die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit ist auch zentrales Element bei der Strafbemessung in einem späteren Strafverfahren. Somit hat nicht nur ein Parteienvertreter Interesse an dieser Information, sondern auch das sodann entscheidende Organ.

HIER ZUM ARTIKEL ›
Nach oben