Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Sie freuen sich schon seit Monaten auf den wohlverdienten Urlaub am Meer. Kaum sind Sie im Ferienort angekommen, werden Sie krank und sind für mehrere Tage ans Bett gefesselt. Wenn Sie länger als 3 Tage krank sind, wird der Urlaub unterbrochen und Ihre Urlaubstage werden nicht verbraucht.
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