Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wichtige, für börsenotierte Unternehmen höchst praxisrelevante Bestimmungen wurden zuletzt umfassend reformiert. Die Regelungsdichte hat durch neue europarechtliche Vorgaben enorm zugenommen. Zudem sind nun exorbitante Sanktionen vorgesehen. Ein Beitrag von Kapitalmarkt-Experte und Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte.
HIER ZUM ARTIKEL ›Grundsätzlich dürfen Fotos oder Filmaufnahmen ohne Zustimmung der abgebildeten Person nicht veröffentlicht werden. Bei Verletzung kann sich der Betroffene mit Unterlassungs- und Schadenersatzklagen zur Wehr setzen. Unter bestimmten Umständen erlaubt das Urheberrechtsgesetz jedoch eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung...
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