Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Zahlreiche Unternehmen, insbesondere Internet-Firmen wie Facebook, Google oder LinkedIn, verarbeiten persönliche Daten im großen Umfang. Das österreichische Datenschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, vom jeweiligen Unternehmen Auskunft über die verwendeten Informationen zu verlangen – die Unternehmen sind zur Auskunftserteilung verpflichtet und riskieren bei Weigerung empfindliche Strafen.
HIER ZUM ARTIKEL ›In manchen Fällen sieht das Gesetz vor, dass die Unterschrift bei bestimmten Dokumenten beglaubigt werden muss. Was genau das ist und mit welchen Kosten eine Beglaubigung verbunden ist, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
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