Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Werbe-Mails oder Werbe-Anrufe sind ohne vorherige Zustimmung des Empfängers grundsätzlich unzulässig – eine Ausnahme besteht bei Werbe-Mails im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung. Bei Verstoß drohen hohe Verwaltungsstrafen. Das Werbeverbot gilt auch im B2B-Bereich.
HIER ZUM ARTIKEL ›Durch den 12-Stunden-Tag kann die Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag überschritten werden. Auch in einer 4-Tage-Woche darf die Arbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden. Welche Voraussetzungen gelten, lesen Sie hier.
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