Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Im Interview mit meinanwalt.at verrät Ihnen Rechtsanwältin und Avvocato Dr. Ulrike Christine Walter, was Sie beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in Italien unbedingt beachten sollten.
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