Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Bregenz? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Bregenz mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.
Falls Sie einen Rechtsanwalt in Bregenz mit einer anderen Spezialisierung als Bank- und Kapitalmarktrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:
In den letzten Jahren ist der Wert der meisten virtuellen Währungen rasant in die Höhe gestiegen. Bereits heute nutzen viele technikaffine Menschen virtuelle Währungen als Wertanlage. Die Nutzung als Zahlungsmittel hat sich bis dato noch nicht durchgesetzt. Aufgrund steigender Popularität alternativer Zahlungsmöglichkeiten sowie innovativer Lösungen im Bereich der Finanzdienstleistungen, ist mit einer vermehrten Nutzung virtueller Währungen zu rechnen. Vor der Frage der Nutzungsmöglichkeit steht für den Einzelnen die Frage, wo virtuelle Währungen erworben werden können und worauf beim Kauf und Verkauf von virtuellen Währungen zu achten ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wichtige, für börsenotierte Unternehmen höchst praxisrelevante Bestimmungen wurden zuletzt umfassend reformiert. Die Regelungsdichte hat durch neue europarechtliche Vorgaben enorm zugenommen. Zudem sind nun exorbitante Sanktionen vorgesehen. Ein Beitrag von Kapitalmarkt-Experte und Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte.
HIER ZUM ARTIKEL ›Am 18.9.2016 trat in Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie (RL 2014/92/EU) das neue Verbraucherzahlungskontogesetz („VZKG“) in Kraft. Das Gesetz regelt die Vergleichbarkeit von Entgelten für Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel dieser Konten und den Zugang zu Verbraucherzahlungskonten mit grundlegenden Funktionen. Als Zahlungskonto wird ein auf den Namen eines oder mehrerer Verbraucher lautendes Konto definiert, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird.
HIER ZUM ARTIKEL ›