Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Durch die Erbrechtsnovelle 2015 kommt es zu einigen wesentlichen Neuerungen im Erbrecht. Dies betrifft insbesondere die Formerfordernisse bei letztwilligen Verfügungen, die erweiterten Enterbungsmöglichkeiten sowie der Entfall der Pflichtteilsansprüche der Eltern. Das Erbrechts-Änderungsgesetz wurde bereits im österreichischen Parlament beschlossen und Ende Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Nicht immer bedeutet eine Erbschaft, dass der Erbe auch wirklich reicher wird. Stirbt eine Person und hat zum Todeszeitpunkt Verbindlichkeiten angehäuft – bspw. noch nicht abbezahlte Autos, Hypotheken oder überzogene Konten – stellt sich die Frage nach der Haftung der Erben. Die Antwort ist einfach: Erben sind nicht verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Erblassers zu übernehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Schulden zu entkommen.
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