Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, bereits im vorhinein Entscheidungen über die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung zu treffen. Derartige Erklärungen werden für den Fall abgegeben, dass Sie selbst aufgrund des Verlustes jeder Kommunikationsfähigkeit nicht mehr selbst über medizinische Angelegenheiten disponieren können. Doch welche Arten der Patientenverfügung gibt es und was gilt es bei der Errichtung zu beachten?
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