Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Unternehmer müssen ab 2016 alle Barumsätze auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen einzeln erfassen. Außerdem ist ein Beleg auszuhändigen und die meisten Unternehmer müssen ihre Umsätze mit einer Registrierkasse erfassen. Als Barumsätze gelten dabei auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarten, mit Gutscheinen, mit Mobiltelefonen, etc.
von Mag. Wolfgang Dibiasi, Geschäftsführer und Managing Partner bei ARTUS
HIER ZUM ARTIKEL ›Erwerben Sie ein fehlerhaftes Produkt und erleiden Sie dadurch einen Schaden, können Sie vom Hersteller des Produktes Schadenersatz verlangen. Für die Geltendmachung ist kein Verschulden des Unternehmers notwendig – allerdings ist bei Sachschäden ein Selbstbehalt von EUR 500 zu tragen.
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