Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Haus zu bauen ist für die meisten Menschen eine einzigartige Angelegenheit. Sobald das geeignete Grundstück gefunden wurde und die dementsprechende Finanzierung geklärt worden ist, kann der Bau der eigenen vier Wände starten. Doch es kann immer wieder zu Schwierigkeiten und Problemen kommen, die durch das Bauvertragsrecht geregelt werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Deutschland hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil Anfang diesen Jahres die Rechte von Spenderkinder gestärkt. Ein Recht auf Vaterschaftsauskunft besteht danach unabhängig vom Alter des Kindes. Aber wie sieht die Rechtslage in Österreich aus?
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