Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das 1992 in Österreich in Kraft getretene Fortpflanzungsmedizingesetz sieht vor, dass nur an verheirateten, in eingetragenen Partnerschaften oder in einer Lebensgemeinschaft lebenden Frauen eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden darf. Als Vater gilt der jeweilige Ehegatte oder Lebensgefährte, auch wenn der Same von einem Dritten stammt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Erwerben Sie ein fehlerhaftes Produkt und erleiden Sie dadurch einen Schaden, können Sie vom Hersteller des Produktes Schadenersatz verlangen. Für die Geltendmachung ist kein Verschulden des Unternehmers notwendig – allerdings ist bei Sachschäden ein Selbstbehalt von EUR 500 zu tragen.
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