Das Bankrecht umfasst verschiedenste Rechtsmaterien, die sich grob in Bankvertragsrecht und Bankenaufsichtsrecht unterteilen lassen.
Bankvertragsrecht
Das Bankvertragsrecht beschäftigt sich mit den zahlreichen möglichen vertraglichen Beziehungen von und mit Banken. Darunter fallen bspw. der Abschluss von Kreditverträgen (Aufklärungspflichten bei Vertragsabschluss, besondere Rücktritts- und Mäßigungsrechte bei Verbraucherkrediten oder Bestimmungen hinsichtlich Zinsen), der bargeldlose Zahlungsverkehr, das Einlagengeschäft oder das Depotgeschäft. Insbesondere auch die Haftung für fehlerhafte Anlageberatung einer Bank hat seit der Finanzkrise 2008 vermehrte Aufmerksamkeit erlangt. Naturgemäß gelangen im Rahmen des Bankvertragsrechts noch zahlreiche andere Rechtsmaterien wie das Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Konsumentenschutz oder Zivilrecht zur Anwendung.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Kreditinstituten unterliegen dem Bankgeheimnis gemäß § 38 BWG. Danach dürfen Kreditinstitute und ihre Mitarbeiter Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten. Dieser Grundsatz wird nur bei eingeleiteten Strafverfahren (zB Diebstahl, Betrug, Geldwäsche) durchbrochen. Hier ist eine Anordnung auf Auskunftserteilung durch einen Staatsanwalt erforderlich.
Bankenaufsichtsrecht
Das Bankenaufsichtsrecht behandelt die regulatorischen, öffentlich-rechtlichen Aspekte des Bankenrechts. Neben den nationalen Bestimmungen spielen in diesem Bereich insbesondere europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben eine große Rolle. Das Bankenaufsichtsrecht regelt die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Finanzinstitutionen in Österreich durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Österreichische Nationalbank (ÖNB). Beiden Institutionen kommt in diesem Zusammenhang etwa die Aufgabe zu, Bankkonzessionen zu erteilen, die laufende Beaufsichtigung vorzunehmen sowie Finanzmarkt- oder Risikoanalysen zur erstellen.
Kapitalmarktrecht
Zielsetzung des Kapitalmarktrechts ist einerseits die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes als solchen sowie der Anlegerschutz – der Anleger soll seine Entscheidungen voll informiert und risikobewusst treffen. Auch im Bereich des Kapitalmarktrechts bestehen zur Sicherung dieser Zielsetzung aufsichtsrechtliche Bestimmungen, die durch verschiedene Aufsichtsbehörden sichergestellt werden (FMA, BMF, österreichische Kontrollbank, OeNB, etc). Das Kapitalmarktrecht weist zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder auch Zivilrecht auf.
Auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte betreuen Klienten unter anderem bei Börsegängen (IPO – Initial Public Offering), Kapitalerhöhungen, der Ausgabe von Anleihen oder anderen Wertpapieren wie Derivaten. Den Emittenten von Wertpapieren trifft insbesondere die Prospektpflicht – es muss vor öffentlichem Angebot der Wertpapiere ein durch die FMA gebilligter Prospekt vorliegen. Darin müssen alle Angaben enthalten sein, die es dem Anleger ermöglichen, ein fundiertes Urteil über die wirtschaftliche Situation und die mit dem Wertpapier verbundenen Rechte zu fällen: Gemäß § 11 KMG entsteht eine Haftung für Schäden, die dem Anleger im Vertrauen auf die Prospektangaben, die für die Beurteilung der Wertpapiere oder Veranlagungen erheblich sind, entstanden sind. Diese Anlegerhaftung betrifft nicht nur den Emittenten sondern auch die Wiener Börse AG, oder Abschlussprüfer.
Im Rahmen des Kapitalmarktrechts werden auch Insiderrecht sowie Marktmanipulation geregelt (§ 48a BörseG).
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Ein Rechtsanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Anlegerschutz
- Bankvertragsrecht / Kreditverträge
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- Börsengängen
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