Inländische Gerichtsbarkeit im Strafrecht: Wann sind österreichische Gerichte zuständig?
HIER ZUM ARTIKEL ›Wer soll für einen entscheiden, wenn man nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen und es gibt eine einfache Lösung: Die Vorsorgevollmacht. Mit einer Patientenverfügung kann zudem klar geregelt werden, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall vorgenommen werden sollen und welche nicht.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab 1.1.2016 wird die Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn bei privaten Grundstücksveräußerungen von 25% auf 30% angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Immobilie im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet. Alternativ kann auch der allgemeine Einkommenssteuertarif (25% - 55%) gewählt werden. Für Körperschaften gilt diese Neuerung nicht. Hier kommt es auch weiterhin zu einer Steuerbelastung mit 25% KÖSt bzw. Zwischensteuer.
Von Mag. Wolfgang Schmid, Steuerberater und Partner bei ARTUS
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