Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 kommt es zu bedeutende Änderungen für die Straffreiheit bei Finanzvergehen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bei übler Nachrede, Verleumdung und Beleidigung handelt es sich um Straftaten, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen können. Lesen Sie hier über die Unterschiede und Vorgehensmöglichkeiten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Prinzip ist die Kleidung ein erheblicher Teil der Privatsphäre eines Arbeitnehmers. Somit hat der Beschäftigte auch im dienstlichen Verhältnis einen geschützten Individualbereich. Daher ist dem Dienstnehmer gestattet, seine Kleidung frei zu wählen. Dazu zählt etwa auch diverser Schmuck, der Haar- und Bartwuchs oder auch Tätowierungen. Allerdings ist es dem Arbeitgeber gestattet, dieses Persönlichkeitsrecht einzuschränken. Wenn der Dienstgeber wichtige Gründe vorweisen kann, so kann er Ge- und Verbote bezüglich des äußeren Erscheinungsbilds erteilen.
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