Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Diese kleinen, meist im Bereich der Windschutzscheibe mittels Saugnapf angebrachten Kameras (Dashcam – Armaturenbrett-Kamera) können sich als sehr nützlich erweisen. Kommt es zu einem Unfall, vor allem bei Fremdverschulden, ist entsprechendes Bildmaterial verfügbar. Gerade in Russland bzw. Osteuropa sind diese Kameras sehr beliebt. In Österreich ist der Einsatz von Dashcams verboten – es gibt jedoch auch hier Ausnahmen.
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