Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab dem neuen Jahr sind die Kündigungsfristen für alle Angestellten gleich – für viele geringfügig Beschäftigte verlängert sich daher die Kündigungsfrist auf 6 Wochen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Eine leider nur allzu bekannte Situation: Seit Wochen fiebert man dem wohlverdienten Urlaub in der Ferne entgegen, zählt die Stunden bis zur Abreise und muss dann aber feststellen, dass das Flugzeug Verspätung hat oder die Gegebenheiten vor Ort nicht dem entsprechen, was im Internet oder Katalog versprochen wurde. Ob die Klimaanlage fehlt, sich der Swimmingpool noch im Umbau befindet oder das als “vielseitig” angepriesene Abendessen jeden Tag aus einer Salatvariation besteht – die Urlaubsfreude ist schnell getrübt. In solchen und ähnlich gelagerten Fällen handelt es sich Abweichungen vom Vertrag über die vereinbarte Reise, welche Mängel darstellen und somit mit Gewährleistungsrecht zu bekämpfen sind. Will man nun im Nachhinein rechtliche Ansprüche geltend machen, gilt es, bereits vor Ort einige Punkte zu beachten.
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