Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Bad Hofgastein

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Bad Hofgastein? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Bad Hofgastein mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Bad Hofgastein mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

2 Anwälte - Strafrecht in Bad Hofgastein
Mag. Martin ENGELBRECHT
Mag. Martin ENGELBRECHT Straf­recht | Datenschutz­recht | Internet­recht | Zivil­recht
3100 St. Pölten Andreas-Hofer-Straße 8 marker
61 Bewertungen
02
Mag. Michaela HÜTTENEDER-ESTERMANN Vertrags­recht | Zivil­recht | Miet­recht | Erb­recht | Arbeits­recht | Straf­recht | Medizin­recht
5630 Bad Hofgastein Salzburger Str. 3 marker
1 Bewertung
03
Mag. Wolfgang BRANDSTÄTTER Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Gesellschafts­recht | Straf­recht
5630 Bad Hofgastein Tauernstrasse 5 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Expertentipp

Inländische Gerichtsbarkeit im Strafrecht: Wann sind österreichische Gerichte zuständig?

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Expertentipp

Wenn Steuergestaltungen, wie zum Beispiel Umgründungen, vorgenommen werden, darf die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden, insoweit es dafür keine triftigen außersteuerlichen Gründe gibt. Dies ergibt sich aus dem Missbrauchstatbestand des § 22 BAO. Nach der VfGH-Rechtsprechung (10.10.2018, G49/2017) kann ein Sachverhalt, der unter § 22 BAO fällt, aber auch gleichzeitig finanzstrafrechtliche Folgen nach § 33 Abs 1 FinStrG haben - nämlich dann, wenn nicht ordnungsgemäß offengelegt wurde. Stellt sich die Frage: Was muss der Behörde alles offengelegt werden?

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Rechtsnews

In Österreich ist die Anwendung von körperlicher und seelischer Gewalt in der Erziehung verboten – auch die berühmte „g'sunde Watschn“ ist nicht zulässig. Wer Kinder misshandelt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch eine Wegweisung und ein Kontaktverbot sind möglich.

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