Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das Börsegesetz 2018 wird erstmals das Zurückziehen von Wertpapieren aus dem Amtlichen Handel detailliert regeln. Höchste Zeit: Gerade hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass ein „kaltes Delisting“ durch Verschmelzen einer börsenotierten Aktiengesellschaft auf eine nicht börsenotierte Tochtergesellschaft rechtsmissbräuchlich ist (OGH 23.06.2017, 6 Ob 221/16t).
HIER ZUM ARTIKEL ›Man kann, in vielen Fällen aber muss man sich anwaltlich vertreten lassen. Ob Nachbarschafts- oder Sorgerechtsstreit, Testamentserrichtung, Strafmandat, Unternehmensgründung oder Körperverletzung – in zivilrechtlichen, verwaltungs- oder strafrechtlichen Belangen ist guter Rat oft teuer – aber wieviel darf er kosten?
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