Betrieblich/beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen und Verteidigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig sein.
HIER ZUM ARTIKEL ›Prozesskostenfinanzierer bieten für geschädigte Personen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen ohne die Kosten des Verfahrens dafür selbst tragen zu müssen. Im Gegenzug müssen Konsumenten bis zu 50% des Gewinns abtreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Was passiert, wenn der Arbeitgeber pleite ist und die Löhne und Gehälter nicht mehr zahlen kann? In diesem Fall übernimmt der Insolvenz-Entgelt-Fonds die Zahlung. Jedoch nicht automatisch – vielmehr muss ein Antrag gestellt werden.
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