Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Schwangere Frauen genießen in Österreich einen besonderen Kündigungsschutz. Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt sind Kündigungen unzulässig. Auch eine einvernehmliche Auflösung ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Interview mit meinanwalt.at klärt Rechtsanwalt Mag. Michael Wohlgemuth LL.M. (USA), Partner der Rechtsanwaltskanzlei Kugler & Wohlgemuth und Experte für Arbeitsrecht über Fragen rund um das Thema Kündigung auf.
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