Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Überstunden können in Österreich grundsätzlich bis zur Höchstarbeitszeit frei vereinbart werden. Liegen wichtige Gründe vor, darf der Arbeitnehmer Überstunden verweigern. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zeitausgleich oder einen Zuschlag von 50%.
HIER ZUM ARTIKEL ›Lässt sich die private Nutzung eines Dienstwagens und die damit verbundenen Aufwendungen von der Steuer absetzen? – Ein Beitrag der Rechtsanwältin und Arbeitsrechts-Expertin Andrea Hellmann.
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