Im glühend heißen Sommer steigt neben der Temperatur auch vermehrt das Risiko eines Arbeitsunfalles. Daher sind die Unternehmen verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ziel ist es, eine mögliche Gefahr durch die hohen Temperaturen oder die intensive Sonneneinstrahlung weitmöglichst zu minimieren.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das Home Office Gesetz ist seit Frühjahr 2021 in Kraft. Was sich für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer verändert, beantwortet Mag. Daniel Wolff im Interview.
HIER ZUM ARTIKEL ›Gegenstand einer jüngst ergangenen Entscheidung des LAG Baden Württemberg ist, dass eine sachgrundlose Befristung beim selben Arbeitgeber nur einmal möglich ist, egal wie lange eine etwaige Vorbeschäftigung zurückliegen mag. Diese Entscheidung widersetzt sich den Entscheidungen des BAG aus 2011, die nochmalige sachgrundlose Befristungen nach 3 Jahren zulassen.