Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab wann habe ich einen Urlaubsanspruch? Wie lange darf ich Urlaub nehmen? Darf der Arbeitgeber den Urlaubstermin einseitig festlegen? – meinanwalt.at klärt auf
HIER ZUM ARTIKEL ›Arbeitnehmer und Arbeitgeber können für die Dauer von mindestens 4 Monaten bis maximal 2 Jahren Bildungsteilzeit vereinbaren. Arbeitnehmer können so Ihre Arbeitszeit bei gleichzeitigem Bezug von Bildungsteilzeitgeld für Weiterbildungsmaßnahmen reduzieren.
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